01.03.1997 · Fachbeitrag · Berufungsverfahren
Steht dem Anwalt des Rechtsmittelgegners eine Ratsgebühr zu?
| In „BRAGO professionell“ Nr. 12/95, Seiten 9 ff., haben wir ausführlich die Problematik der Erstattungsfähigkeit der Prozeßgebühr im Berufungsverfahren behandelt. Unabhängig von der Frage, ob der Anwalt im Falle der Rücknahme der Berufung eine volle oder nur eine halbe Prozeßgebühr erhält, wird im folgenden Beitrag darauf hingewiesen, inwieweit dem Rechtsmittelgegner zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung gegenüber dem Rechtsmittelführer statt einer Prozeßgebühr jedenfalls eine Ratsgebühr zu erstatten ist. |
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