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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Bußgeldverfahren

    Abhängigkeit der anwaltlichen Vergütung im Bußgeldverfahren von der Höhe der Geldbuße

    | Das RVG hat auch für die anwaltliche Vergütung in Bußgeldsachen in Teil 5 VV RVG erhebliche Änderungen gebracht. Eine der wesentlichsten Änderungen ist die Abhängigkeit der Höhe der anwaltlichen Vergütung von der Höhe der Geldbuße des Bußgeldverfahrens. Hintergrund dieser Neuregelung ist, dass insbesondere die anwaltlichen Gebühren bei Bagatellgeldbußen als zu hoch angesehen worden sind (BT-Drucksache 15/1971, 230). Deshalb hat das RVG eine Dreiteilung der Gebühren vorgenommen. Wir zeigen Ihnen, welche Schwierigkeiten es bei der Anwendung der Neuregelung geben kann. |