01.11.1996 · Fachbeitrag · Der Gebührentip
Die konkrete Abrechnung der Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen kann sich lohnen!
| Angesichts der Tatsache, daß auch Anwaltskanzleien unter kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen sind und der Umsatz nicht beliebig gesteigert werden kann, muß der kostenbewußte Rechts-anwalt ständig überprüfen, wo Kosten eingespart bzw. wie tatsächlich entstandene Kosten an seine Mandantschaft weitergegeben werden können. Hierzu ein Tip, der sich angesichts der steigenden Kosten immer mehr lohnt: § 26 BRAGO räumt dem Rechtsanwalt die Möglichkeit ein, mandatsbezogene Kosten dem jeweiligen Mandanten oder Erstattungspflichtigen konkret in Rechnung zu stellen. |
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