01.05.1995 · Fachbeitrag · Der Gebührentip:
Gebührenanspruch bei Abraten eines Rechtsmittels
| In der Regel wird der Anwalt - schon aus Haftungsgründen - vor der Einlegung einer Berufung oder Revision prüfen, ob das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder ob er aus Kostengründen von der Einlegung des Rechtsmittels abraten soll. Die Rechtslage hinsichtlich seines Gebührenanspruchs im zweiten Fall ist unübersichtlich und bereitet in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Meist wird deshalb auf Gebühren verzichtet, häufig zu Unrecht. |
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