01.07.1995 · Fachbeitrag · Der Gebührentip:
Leistungsgerechtes Honorar bei außergerichtlicher Unfallregulierung
| Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Macht sich der Anwalt die hieraus ergebenden Konsequenzen nicht bereits bei Annahme des Mandats bewußt, so kann er eine ähnlich unangenehme Überraschung erleben wie die Anwälte in einem jüngst vom BGH entschiedenen Fall (NJW 1995, 1431): |
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