Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.1996 · Fachbeitrag · Der Gebührentip

    Vergessen Sie nicht die Abrechnung zusätzlicher Gebühren für die Einholung der Deckungszusage bei der..

    | Vielfach wird in der Praxis die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer dem Auftraggeber nicht gesondert in Rechnung gestellt. Ein solches Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das Standesrecht dar (vergleiche § 49 b BRAO) und produziert betriebswirtschaftlich gesehen „Blindleistung“. Außerdem wird dadurch ein sachlich nicht gerechtfertigtes Anspruchsdenken des Auftraggebers gefördert. |