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  • 01.12.1996 · Fachbeitrag · Der Gebührentip

    Verschenken Sie kein Geld bei der pauschalen Berechnung von Post- und Telekommunikationsentgelten!

    | Die Vergütung des Rechtsanwalts besteht nach § 1 BRAGO aus Gebühren und bestimmten Auslagen. Nach § 26 BRAGO kann der Anwalt wählen, ob er diese Auslagen konkret (siehe dazu „BRAGO professionell” Nr. 11/96, Seiten 8 ff.) oder pauschal berechnet. Erfahrungsgemäß werden bei der pauschalen Abrechnung nicht selten Erstattungsbeträge verschenkt, die - über das Jahr gesehen - mitunter einen fünfstelligen Betrag ausmachen können. |