01.11.2001 · Fachbeitrag · Der Gebührentipp
Welche Vorverfahrensgebühr entsteht bei Verweisung im Strafverfahren vom AG an das LG?
| In der strafverfahrensrechtlichen Praxis ergibt sich häufig erst in der Hauptverhandlung, dass nicht das von der Staatsanwaltschaft in der Anklage als zuständig angesehene AG, sondern das LG zuständig ist. Bei der Abrechnung der dem Verteidiger zustehenden Gebühren ergeben sich Schwierigkeiten hinsichtlich der Höhe der ihm zustehenden Vorverfahrensgebühr (§ 84 Abs. 1 BRAGO). Fraglich ist nämlich, ob diese unter Anwendung von § 14 S. 1 BRAGO dem höheren landgerichtlichen Rahmen der § 83 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 BRAGO oder (weiterhin) dem niedrigeren des AG (§ 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO) zu entnehmen ist. Hierzu Folgendes: |
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