01.07.2003 · Fachbeitrag · Der praktische Fall
Wie werden die Gebühren bei der Geltendmachung offen gehaltener zukünftiger Ansprüche richtig abgerechnet?
| Sie kennen die Situation: Nach einem Verkehrsunfall beauftragt der Mandant Sie mit der Durchsetzung seiner materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüche. Die Regulierung der Schadenersatzansprüche wird abgeschlossen, aber der Ersatz künftiger materieller Ansprüche wird offen gehalten. Die Realisierung z.B. der künftigen Verdienstausfallansprüche erfolgt daher erst wesentlich später. Wie wird dieser Umstand bei der Abrechnung richtig berücksichtigt? Der folgende Beitrag gibt die Lösung. |
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