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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Familienrecht

    Keine Gebühren bei der Abtrennung von Folgesachen aus dem Scheidungsverbund vergessen

    | Werden aus dem Scheidungsverbund Folgesachen (z.B. Umgangsrecht) abgetrennt, fallen weitere Gebühren an, was in der Praxis häufig übersehen wird. Der folgende Beitrag erläutert, wie und in welchen Fällen Sie weitere Gebühren abrechnen können. |