01.06.2001 · Fachbeitrag · Gebührenpraxis
Außenstände können durch Aufklärung des Mandanten reduziert werden
| In der Regel wird der Mandant bei Übernahme des Mandats nicht darüber aufgeklärt, welche BRAGO-Gebühren auf ihn zukommen. Dies geschieht in der Regel, weil dies der Anwalt ungefragt auch gar nicht muss (BRAGO prof. 6/99, 76) und weil viele befürchten, potenzielle Mandanten mit (zu hohen) Gebühren sofort wieder abzuschrecken. Doch das Gegenteil ist erfahrungsgemäß der Fall: Gerade mangelnde Transparenz führt zu einem Vertrauensverlust. Die häufige Folge sind schleppende oder ausbleibende Zahlungen. Um Außenstände zu reduzieren, empfiehlt es sich daher, dem Mandanten - bei bekanntem Gegenstandswert - von vornherein zu erklären, welche Gebühren und Auslagen im konkreten Rechtsstreit entstehen können. Dazu Folgendes: |
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