01.12.1998 · Fachbeitrag · Gebührentip
Erstberatung: Vergleichsgebühr ja oder nein?
| Seit der Einführung der Erstberatungsgebühr durch das KostRÄndG 1994 lassen sich Mandanten zunehmend frühzeitig darüber beraten, ob sie sich mit der Gegenseite in einer bestimmten Rechtssache gütlich einigen sollen oder nicht. Diese an sich erfreuliche Entwicklung bringt aber auch Probleme mit sich: Zum einen sind die Mandanten nicht selten der Meinung, daß das Anwaltshonorar hier nur die Erstberatungsgebühr von maximal 350 DM beträgt. Tatsächlich stellt aber der Abschluß einer Vereinbarung in den meisten Fällen einen Vergleich dar, der zusätzlich eine 15/10-Vergleichsgebühr auslöst. Zum anderen kommt es leider auch immer öfter vor, daß die Auftraggeber den Vergleich hinter dem Rücken des Anwalts mit der Absicht schließen, Anwaltskosten zu sparen. Doch auch bei einer derartigen Vorgehensweise hat der Anwalt Anspruch auf die Vergleichsgebühr. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Literaturmeinungen und gerichtlichen Entscheidungen. |
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