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  • 01.06.2000 · Fachbeitrag · Gesetzesänderung

    Bei Gebührenabrechnungen sind neue Verzugs- und Zinsregelungen zu beachten

    | Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist am 1. Mai 2000 in Kraft getreten (BGBl I 2000, 330). Es enthält neben Änderungen des Werkvertragsrechts im besonderen Schuldrecht vor allem neue Regelungen zum (allgemeinen) Schuldnerverzug bei Geldforderungen. Damit sind insbesondere auch die Gebührenforderungen der Anwälte betroffen. Die Gesetzesänderung gilt für alle Gebührenrechnungen, die nach dem 1. Mai 2000 zugehen, auch wenn die Geldforderung bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden ist (Art. 229 Abs. 1 EGBGB). Hierzu folgende Einzelheiten: |