01.08.1999 · Fachbeitrag · Honoraranspruch
Eingang von Fremdgeld beim Anwalt: Aufrechnung ja, aber nicht ohne Rechnung
| Bei vielen Rechtsanwälten herrscht Unsicherheit darüber, ob sie ihre Honorarforderungen mit Fremdgeld aufrechnen dürfen, das bei ihnen für einen Mandanten eingeht. Grundsätzlich ist dies möglich: Gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung zu seinen Gunsten eingegangener Fremdgelder kann mit Honoraransprüchen aufgerechnet werden, auch wenn diese nicht aus dem gleichen Mandat begründet sind. |
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