01.01.2000 · Fachbeitrag · Honorarforderung
Aufrechnung von anwaltlichen Honoraransprüchen mit Fremdgeld nur bei Konnexität?
| In „BRAGO professionell“ 8/99, Seite 100, haben wir Ihnen die Aufrechnungsmöglichkeiten eines Anwalts zu Gunsten seiner eigenen Honoraransprüche mit eingegangenen Fremdgeldern erläutert. Wir waren der Meinung, dass der Anwalt gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung zu seinen Gunsten eingegangener Fremdgelder mit Honoraransprüchen aufrechnen kann, auch wenn diese nicht aus dem gleichen Mandat resultieren. Begründung: |
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