01.01.2004 · Fachbeitrag · Honorarklage
Keine Honorarklagen am Kanzleisitz
| Der BGH hat entschieden, dass Gebührenforderungen von Anwälten in der Regel nicht gemäß § 29 ZPO am Gericht des Kanzleisitzes geltend gemacht werden können (BGH 11.11.03, X ARZ 91/03). Vergleichen Sie zu diesem Thema auch Möller, BRAGO prof. 03, 98 und Goebel, BRAGO prof. 02, 160). |
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