01.03.1998 · Fachbeitrag · Honorarpolitik
Die Abrechnung von Deckungszusagen - ja oder nein?
| Vor kurzem wurde wieder einmal gerichtlich bestätigt, was gebührenrechtlich ohnehin nicht zweifelhaft ist: Die Einholung der Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers ist gebührenpflichtig (vergleiche AG Lüdenscheid zfs 1997, 110; BRAGO prof. 9/96, 3). |
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