01.08.2003 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung
Honorarvereinbarung und unzulässiges Erfolgshonorar
| Muss ein Rechtsanwalt die zuvor erzielte Einigung der Abkömmlinge des Erblassers über eine Nachlassverteilung in die angemessene juristische Form bringen, so enthält eine Honorarvereinbarung, die an die Höhe des Erbteilsanspruchs des Mandanten anknüpft, kein unzulässiges Erfolgshonorar (BGH 29.4.03, IX ZR 138/02, n.v.). (Abruf-Nr. 031270) |
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