Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2007 | Insolvenz

    Aufrechnung mit Vergütungsansprüchen in der Krise des Mandanten

    von RA Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster
    Die Aufrechnungslage zwischen dem Vergütungsanspruch des Anwalts und dem Anspruch des Mandanten auf Herausgabe eingezogener Gelder entsteht frühestens dann, wenn der Rechtsanwalt das Geld in Empfang genommen hat (BGH 14.6.07, IX ZR 56/06, ZIP 07, 1507 Abruf-Nr. 072439).

     

    Sachverhalt

    Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin S. Er nimmt die beklagte Anwältin auf Zahlung in Anspruch. Die Schuldnerin hatte die Beklagte vor der kritischen Zeit mandatiert. Dem Fall liegen folgende Eckdaten zugrunde:  

     

    Chronologischer Ablauf
    • 18.12.01: Schriftliche Bevollmächtigung der Beklagten durch die Schuldnerin zur Empfangnahme und zur Freigabe von Geld und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstands.
    • 31.1.02: S ist zahlungsunfähig; Zahlungseingang auf dem Konto der Beklagten aufgrund eines Mandats.
    • 7.2.02: Zahlungseingang auf dem Konto der Beklagten aufgrund eines Mandats.
    • 20.2.02: Zahlungseingang auf dem Konto der Beklagten aufgrund eines Mandats.
    • 6.3.02: Übermittlung der Rechnungen der Beklagten an die Schuldnerin in einer die eingezogenen Beträge übersteigenden Höhe sowie Erklärung der Aufrechnung mit den Ansprüchen und Herausgabe der vereinnahmten Fremdgelder.
    • 13.3.02: Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
    • 19.5.02: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • 3.6.02: Zahlungseingang auf ein Konto der Beklagten aus dem Mandatsverhältnis.
     

    Das LG hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte Erfolg. Mit der Revision erstrebt der Kläger erfolgreich die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.  

     

    Entscheidungsgründe und Praxishinweis