01.10.2007 | Insolvenz
Aufrechnung mit Vergütungsansprüchen in der Krise des Mandanten
von RA Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster
Die Aufrechnungslage zwischen dem Vergütungsanspruch des Anwalts und dem Anspruch des Mandanten auf Herausgabe eingezogener Gelder entsteht frühestens dann, wenn der Rechtsanwalt das Geld in Empfang genommen hat (BGH 14.6.07, IX ZR 56/06, ZIP 07, 1507 Abruf-Nr. 072439). |
Sachverhalt
Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin S. Er nimmt die beklagte Anwältin auf Zahlung in Anspruch. Die Schuldnerin hatte die Beklagte vor der kritischen Zeit mandatiert. Dem Fall liegen folgende Eckdaten zugrunde:
Chronologischer Ablauf |
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Das LG hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte Erfolg. Mit der Revision erstrebt der Kläger erfolgreich die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.
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