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  • 01.03.1995 · Fachbeitrag · Kosten in Verkehrsunfallsachen:

    In einfach gelagerten Schadensfällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nur in sehr begrenztem Umfang erstattungsfähig

    | Im vorliegenden Fall hatte die Geschädigte (ein Autobahnbetriebsamt) die Geltendmachung einiger Schäden aus Zeit- und Personalmangel verschiedenen Rechtsanwälten übertragen und die Haftplichtversicherung für die dadurch entstandenen Kosten und Gebühren in Anspruch genommen. Die Regulierung des Sachschadens erfolgte problemlos, währenddessen die Übernahme der Kosten abgelehnt wurde. |