01.10.2003 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Erstattungsfähigkeit der Berufungsgebühr in Zivil- und Strafsachen
| In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bisher umstritten gewesen, ob der Berufungskläger verpflichtet ist, dem Berufungsbeklagten die Berufungsgebühr seines Prozessbevollmächtigten zu erstatten, wenn die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist wieder zurückgenommen worden ist (vgl. z.B. OLG Hamburg JurBüro 95, 90; OLG Dresden MDR 00, 852; OLG Köln OLGR 97, 323; Onderka, BRAGO prof. 02, 149). Dazu die folgenden aktuellen Entscheidungen: |
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