01.11.2002 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Gebührenerstattungsanspruch des Berufungsbeklagten
| Häufig wird gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt, ohne dass der Berufungskläger sich über die rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgsaussichten des Rechtsmittels schlüssig geworden ist. Wird die Berufung zurückgenommen oder mangels einer Begründung vom Gericht verworfen, stellt sich die Frage nach dem Kostenerstattungsanspruch des Berufungsbeklagten. Der folgende Beitrag zeigt, welche Kosten der Berufungsbeklagte erstattet verlangen kann, wenn die Berufung ohne Vorbehalt eingelegt wird (1.), die Berufungseinlegung nur Frist wahrend erfolgt (2.) oder die Parteien ein Stillhalteabkommen vereinbaren (3.; vgl. auch BRAGO prof. 12/95, 9). |
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