01.11.2004 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Wertfestsetzungen nach § 33 RVG richtig angreifen
| Die Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren richtet sich grundsätzlich nach § 32 Abs. 1 RVG. Nur wenn diese Vorschrift nicht anwendbar ist, kommt eine selbstständige Wertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht. Der Beitrag zeigt, wie Sie gegen eine solche Wertfestsetzung vorgehen können. |
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