01.07.1998 · Fachbeitrag · Leserforum
Anwendung der DAV-Regulierungsempfehlungen bei der Regulierung durch ausländische Versicherungen?
| Ein Leser fragt: „Der Dezember-Ausgabe 1997 von ’BRAGO professionell’ habe ich entnommen, daß die Regulierungsempfehlungen des DAV-Schlichtungsausschusses auch dann zur Anwendung kommen, wenn ein Deutsches Versicherungsunternehmen aufgrund der Vermittlung des Deutschen Büros Grüne Karte e.V. für einen ausländischen Versicherer reguliert. Aufgrund dieses Hinweises habe ich bei einer Abrechnung gegenüber der Allianz-Versicherung, die in meinem Fall für das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. tätig geworden war, mit einer 15/10-BRAGO-Gebühr abgerechnet. Die Allianz-Versicherung bestreitet jedoch die Anwendung des Abkommens. Ist das korrekt?“ |
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