Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.1998 · Fachbeitrag · Leserforum

    Gilt § 84 Abs. 2 BRAGO auch bei einerEinspruchsrücknahme im laufenden Verfahren?

    | Frage: „Erhält der Rechtsanwalt die volle Gebühr nach § 83 Abs. 1, § 84 Abs. 2 BRAGO auch dann, wenn er für seinen Mandanten in einem Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch während des laufenden Verwaltungsverfahrens zurücknimmt?“ |