01.05.2000 · Fachbeitrag · Leserforum
Verrechnung einer Vorschusszahlung, für die kein gesonderter Umsatzsteuerausweis erteilt wurde?
| Frage: Rechtsanwalt R. hat von seinem Mandanten M. in 1998 ohne Rechnung und Umsatzsteuerausweis einen Vorschuss von 487,20 DM eingefordert. Den sich hieraus ergebenden Umsatzsteueranteil von 67,20 DM führte er im selben Jahr an das Finanzamt ab. Als das Mandat abgeschlossen war, stellte R. eine Schlussrechnung und wies über den vollen Betrag die Umsatzsteuer aus. War es hierfür ausreichend, die Vorschusszahlung vom Brutto-Schlussrechnungsendbetrag ohne besondere Erklärung zur Umsatzsteuer bezüglich der Vorschusszahlung in Abzug zu bringen? |
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