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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Leserforum

    Verrechnung von anderen Honorarforderungen mit Vorschuß der Rechtsschutzversicherung möglich?

    | Frage: Kann der Rechtsanwalt vom Rechtsschutzversicherer geleistete Vorschußzahlungen mit Honorarschulden des Versicherungsnehmers verrechnen, die für sein Tätigwerden in anderen Angelegenheiten des Mandanten entstanden sind? |