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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Leserservice

    Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen: Aktueller Zinssatz kann im Internet abgerufen werden

    | In „BRAGO professionell“ Nr. 6/2000, Seite 73, ist über die Änderungen durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und die Auswirkungen auf die Gebührenforderungen der Anwälte berichtet worden. Neu ist u.a. die Regelung der Höhe der Verzugszinsen, die an einen variablen Basiszinssatz gekoppelt ist: Seit dem 1. Mai 2000 beträgt der Verzugszins nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB 5 Prozent plus dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes. Dieser Basiszinssatz beträgt zurzeit 3,42 Prozent. Den jeweils aktuellen Basiszinssatz können Sie im Internet abrufen unter der Adresse „www.bundesbank.de/de/presse/faq/zinssatz.htm“. |