01.04.1998 · Fachbeitrag · Mahnverfahren
Keine Anrechnung der Auslagenpauschale im nachfolgenden Rechtsstreit
| Die Frage, ob die Auslagenpauschale des Mahnverfahrens auf die Auslagenpauschale des nachfolgenden Rechtsstreits anzurechnen ist oder nicht, ist umstritten. Ein Leser von „BRAGO professionell“ hat eine anwaltsfreundliche Entscheidung des AG Miesbach erstritten (Beschluß vom 28. Mai 1997, Az.: 2 C 1576/96). Er argumentierte mit den Gründen aus „BRAGO professionell“ Nr. 12/96 „Verschenken Sie kein Geld bei der pauschalen Berechnung von Post- und Telekommunikationsentgelten!“. |
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