01.02.1999 · Fachbeitrag · Mahnverfahren
Vorsicht: Bei formularmäßigen Anträgen auf streitiges Verfahren werden jetzt Gerichtskosten nachgefordert
| Bundesweit ist seit einiger Zeit zu beobachten, daß die Gerichte die Nacherhebung weiterer Gerichtsgebühren betreiben, wenn der Antragsteller gleichzeitig mit dem Mahnbescheid durch Ankreuzen eines Fragekästchens im Mahn-Vordruck die Durchführung des streitigen Verfahrens im Falle des Widerspruchs des Schuldners beantragt hat (dazu auch schon BRAGO prof. 9/97, 3). Der folgende Beitrag setzt sich mit der Rechtslage auseinander und zeigt, wie der Anwalt in einer Mahnsache sein Kostenrisiko einschränken kann. |
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