01.02.1999 · Fachbeitrag · Mahnverfahren
Vorsicht: Bei formularmäßigen Anträgen auf streitiges Verfahren werden jetzt Gerichtskosten nachgefordert
| Bundesweit ist seit einiger Zeit zu beobachten, daß die Gerichte die Nacherhebung weiterer Gerichtsgebühren betreiben, wenn der Antragsteller gleichzeitig mit dem Mahnbescheid durch Ankreuzen eines Fragekästchens im Mahn-Vordruck die Durchführung des streitigen Verfahrens im Falle des Widerspruchs des Schuldners beantragt hat (dazu auch schon BRAGO prof. 9/97, 3). Der folgende Beitrag setzt sich mit der Rechtslage auseinander und zeigt, wie der Anwalt in einer Mahnsache sein Kostenrisiko einschränken kann. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig