01.06.1999 · Fachbeitrag · Mahnverfahren
Welche Gebühren können bei einem außergerichtlichen Vergleich abgerechnet werden?
| Es kommt immer wieder vor, daß nach der Einleitung eines Mahnverfahrens doch noch eine Einigung erzielt wird. Somit wird weder das Mahnverfahren fortgeführt, noch kommt es zu einer Klageerhebung. Wirkt der Anwalt bei dieser Einigung mit, stellt sich die Frage, welche Gebühren er dafür berechnen kann. Kurz beantwortet heißt das: Die Vergütung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; maßgeblich ist dabei der Inhalt des vom Mandanten erteilten Auftrags. Im einzelnen gilt: |
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