01.08.2000 · Fachbeitrag · Pflichtverteidigung
Pauschvergütung über Wahlverteidigerhöchstgebühr
| In einem Wirtschaftsstrafverfahren, in dessen äußerst umfangreichen Verfahrensstoff sich der Pflichtverteidiger innerhalb kurzer Zeit hat einarbeiten müssen und in dem neben der Hauptverhandlung zahlreiche Besprechungen geführt worden sind, kann eine Pauschvergütung in Höhe über der Wahlverteidigerhöchstgebühr bewilligt werden (OLG Hamm, Beschluss, 19.5.2000, Az: 2 (s) Sbd. 6 - 48/2000, rkr., n.v.). |
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