01.05.2004 · Fachbeitrag · PKH
Keine Bedürftigkeit des mitverklagten Fahrers
| Der neben einem Kfz-Haftpflichtversicherer mitverklagte versicherte Fahrer ist regelmäßig nicht bedürftig im Sinne von § 114 ZPO (OLG Karlsruhe 14.1.04, 12 W 10/04, NJW 04, 785, Abruf-Nr. 041004). |
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