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  • 01.04.1998 · Fachbeitrag · PKH

    Trotz PKH-Bewilligung nur für einen Auftraggeber steht dem beigeordneten Anwalt die volle Vergütung zu

    | Vertritt ein Anwalt in derselben gerichtlichen Angelegenheit mehrere Auftraggeber und wird nicht allen Streitgenossen PKH bewilligt, stellt sich die Frage, ob dem Anwalt aufgrund des Nebeneinanders von bedürftigen und nicht bedürftigen Auftraggebern beschränkte oder unbeschränkte Vergütungsansprüche gegenüber der Staatskasse erwachsen. Der folgende Beitrag nennt Argumente, warum die Anwaltsgebühren nicht beschränkt werden können. |