01.03.1997 · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
§ 84 Abs. 2 BRAGO ist nach zwischenzeitlich herrschender Meinung auch in Bußgeldverfahren anwendbar
| Seit der Änderung des § 84 Abs. 2 BRAGO durch das KostRÄndG 1994 sind nun schon beinahe drei Jahre vergangen. Eine der streitigsten Fragen der Gesetzesänderung war, ob § 84 Abs. 2 BRAGO auch in Bußgeldverfahren anwendbar ist. Wir haben dies schon immer vertreten (siehe „BRAGO professionell“ Nrn. 4/96, 7/96, 10/96 und 11/96). Zwischenzeitlich hat sich diese Auffassung, die in der Literatur herrschend ist, auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. Dennoch: |
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