01.02.2000 · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
Beweisgebühr für Parteianhörung zur elterlichen Sorge von Amts wegen
| In der Juli-Ausgabe 1999 von „BRAGO professionell“, Seiten 81 f., habe ich Ihnen einen anwaltsfreundlichen Beschluss des OLG Koblenz vorgestellt, wonach dem Rechtsanwalt bei der Anhörung einer Partei von Amts wegen zur elterlichen Sorge eine Beweisgebühr zusteht. In der Zwischenzeit sind zu diesem Problemkreis weitere Entscheidungen ergangen, die sich der vom OLG Koblenz vertretenen Meinung teilweise anschließen oder diese zum Teil ablehnen. Hierzu folgender Überblick: |
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