01.06.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Anwaltsvergleich und Vollstreckbarerklärung
| § 796a ZPO regelt, unter welchen Voraussetzungen ein außergerichtlicher Vergleich, den der Anwalt namens und mit Vollmacht des Mandanten geschlossen hat, für vollstreckbar erklärt werden kann. Der folgende Beitrag erläutert, welche Gebühren für den Vergleich und die Beantragung der Vollstreckbarkeit anfallen. |
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