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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    Gebühren bei Rücktritt vom Werkvertrag und anschließender Wandlungsklage

    | Hat der Besteller das Werk abgenommen und stellt er sodann Mängel fest, die vorher nicht erkennbar waren, kann er vom Unternehmer Nachbesserung verlangen (§ 634 Nr. 1, § 635 BGB). Schlägt diese fehl oder wird sie vom Unternehmer verweigert, kann der Besteller - nach entsprechender Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - vom Vertrag zurücktreten (§ 634 Nr. 3, § 323 BGB). Der folgende Beitrag untersucht, welche Gebühren ein in diesem Zusammenhang beauftragter Anwalt abrechnen kann. |