01.05.1997 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Tätigkeiten nach Beendigung arbeitsgerichtlicher Verfahren sind kein kostenloser Service des Anwalts
| In der Praxis ist häufig zu beobachten, daß nach der Beendigung der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung von dem Prozeßbevollmächtigten weitere Tätigkeiten gewünscht und erbracht werden, die fälschlicherweise als Service betrachtet und von den Kollegen nicht abgerechnet werden. Hier werden mitunter bis zu mehrere hundert Mark an Gebühren verschenkt. Im folgenden Beitrag wird deshalb die richtige Handhabung weiterer Gebührentatbestände erläutert, die nach der Beendigung des gerichtlichen Verfahrens entstehen. |
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