01.04.2001 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Vertretung mehrerer Auftraggeber: Wie ist zwischen § 6 und § 7 BRAGO abzugrenzen?
| Bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber hat der Rechtsanwalt bekanntermaßen erhöhten Arbeitsaufwand und höhere Auslagen. Dies kann beispielsweise daran liegen, dass Besprechungen nicht gleichzeitig mit sämtlichen Auftraggebern stattfinden können oder dass eine größere Anzahl von Telefonaten geführt werden muss etc. Der Gesetzgeber hat deshalb in der BRAGO zwei Möglichkeiten vorgesehen, um für die (zeitliche) Mehrbelastung eine „Gebührenerhöhung“ für den Anwalt zu erlangen. Dazu sollten Sie folgende Konstellationen kennen, um nicht Gebühren zu verschenken. |
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