01.07.1998 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Zusätzliche Auslagenpauschale bei Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil
| Was oft nicht bekannt ist, sich aber durchaus auszahlen kann: Bei der Verwerfung eines Versäumnisurteils durch einen gerichtlichen Beschluß ohne mündliche Verhandlung steht dem Rechtsanwalt eine zweite Auslagenpauschale nebst anteiliger Umsatzsteuer (vorbehaltlich höherer tatsächlicher Auslagen) zu. Dies entschied das OLG Köln bereits mit Beschluß vom 25. Oktober 1993 (Az: 17 W 313/94). |
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