01.08.2002 · Fachbeitrag · Stellvertretung
Gebührenberechnung bei Tätigkeit eines Vertreters
| Ein Anwalt schuldet im Regelfall die persönliche Leistung (§ 613 S. 1, § 675 BGB). Er kann jedoch aus den verschiedensten Gründen wie z.B. Terminüberschneidung und Krankheit gezwungen sein, auf die Hilfe eines Vertreters zurückzugreifen. Wie die richtige Gebührenabrechnung bei der Einschaltung eines Anwaltsvertreters erfolgt, zeigt der folgende Beitrag. |
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