01.06.1997 · Fachbeitrag · Strafrecht
Überblick über die Auswirkungen des KostRÄndG 1994 auf die Gebühren des Straf- oder Pflichtverteidigers
| Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die sich durch das KostRÄndG 1994 zugunsten der Gebühren des Straf- oder Pflichtverteidigers ergeben haben. Die neu eingefügten Bestimmungen der §§ 83 Abs. 3, 84 Abs. 2 BRAGO sowie die Neufassung des § 97 Abs. 1, 3 BRAGO stellen eine erhebliche Verbesserung für den Straf- oder Pflichtverteidiger dar. |
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