01.12.2004 · Fachbeitrag · Übergangsregelung
BRAGO oder RVG für den Pflichtverteidiger?
| Der nach dem 1.7.04 als Pflichtverteidiger beigeordnete Anwalt erhält seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO und nicht nach dem RVG, wenn er für den Angeklagten bereits vor dem 1.7.04 als Wahlanwalt tätig gewesen ist (LG Berlin 20.10.04, (509) 70 Js 923/04 KLs (40/04), nicht rkr., Abruf-Nr. 042996). |
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