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  • 01.03.1994 · Fachbeitrag · Übertragung per Telefax:

    Wann ist ein Dokument ordnungsgemäß zugestellt?

    | Für die Beurteilung des Zugangs gelten die gleichen Regelungen wie für einen Brief: Es wird auf den Zugang ✁ also die Möglichkeit, vom Inhalt des Schriftsatzes Kenntnis zu nehmen ✁ abgestellt. Hierbei stellt der BGH mittlerweile auf den Zeitpunkt ab, in dem das Schriftstück am Empfängergerät ausgedruckt wird, auch wenn dieses nach Dienstschluß nicht besetzt ist (BGHZ 101, 276). Wenn jedoch die Absendung des Telefaxes bewiesen ist, dann besteht der Anscheinsbeweis, daß es zugegangen ist (OLG München, 26. Juni 1992, Az. 23 U 2229/92 NJW 1994, 527). |