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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung

    Abwicklung und Abrechnung von Unfällen im EU- Ausland

    | Zum 1.1.03 ändert sich die Unfallabwicklung von in Deutschland residierenden Personen, die im EU- Ausland einen Verkehrsunfall hatten. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der 4. Kraftfahrthaftpflichtrichtlinie (4. KH- Richtlinie 2000/26/EG v. 16.5.00, Abl. EG L 181, 65) durch das PflVÄndG (BGBl. I 02, 2586). Dies hat auch Folgen für das Anwaltshonorar und seine Gefährdung unter Haftungsgesichtspunkten. Dazu wie folgt: |