01.09.1998 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung
Gutachten-Besprechung mit dem Sachverständigen löst eine Besprechungsgebühr nach § 118 BRAGO aus
| Die Anwaltskanzlei Koch & Wiegand aus Stadtallendorf hat uns ein aktuelles Urteil des AG Kirchhain vom 4. Februar 1998 zur Besprechungsgebühr bei der Unfallschadenregulierung übersandt (Az: 7 C 81/97). Im einzelnen ging es dort um die Frage, ob eine Besprechungsgebühr entsteht, wenn der Anwalt mit dem Sachverständigen über Fragen bezüglich des von diesem erstatteten Gutachtens eine Besprechung führt. Die Gegenseite hatte im Rechtsstreit moniert, daß eine solche Besprechung nicht den Gebührentatbestand nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO auslöst. Doch das AG Kirchhain hat sich unseres Erachtens zu Recht der herrschenden Meinung angeschlossen und der Klage stattgegeben. |
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