01.12.2000 · Fachbeitrag · Verkehrsordnungswidrigkeiten
Aktuelle Urteile zur Mittelgebühr in Bußgeldsachen
| Zunehmend entscheiden Gerichte, dass dem Anwalt für Tätigkeiten in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen eine Mittelgebühr zusteht. Bei überdurchschnittlichen Kriterien nach § 12 Abs. 1 BRAGO ist diese Gebühr sogar zu erhöhen. Die folgende Übersicht stellt aktuelle anwaltsfreundliche LG- und AG-Begründungen seit Mitte 1997 vor, auf die Sie sich gegenüber den Rechtsschutzversicherungen berufen können, die dies immer noch anders sehen (zu älteren Urteilen BRAGO prof. 1/98, 1, Abruf-Nr. 001350). |
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