01.05.2001 · Fachbeitrag · Verkehrsunfallsachen
Gebühren für Arztbericht, Korrespondenz mit Versicherern, Halter- und Meldeamtsanfragen?
| Frage: Die Durchsetzung der Anwaltsgebühren bei Verkehrsunfallsachen gestaltet sich zunehmend schwieriger. Insbesondere Versicherer verweigern immer wieder die Erstattung von Gebühren für die Einholung eines Arztberichts, für die Korrespondenz mit der eigenen Haftpflichtversicherung und mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, für Halter- und Meldeamtsanfragen. Als Begründung wird angegeben: „Darüber hinaus liegt bezüglich der anderen Tätigkeiten entweder kein Versicherungsfall vor bzw. handelt es sich hier lediglich um geschäftsbezogene Tätigkeiten.“ Zu Recht? |
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