01.04.2005 | Verkehrsunfallschadenregulierung
Immer mehr AG billigen 1,3 Geschäftsgebühr
In der Zwischenzeit haben mehrere weitere Gerichte die 1,3 Geschäftsgebühr bei der außergerichtlichen Verkehrsunfallschadenregulierung zuerkannt (z.B. AG Bielefeld 16.2.05, 17 C 52/05, Abruf-Nr. 050602 und AG Delbrück 8.2.05, 2 C 427/04, Abruf-Nr. 050603).
Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 67 | ID 91817